Kapitallebensversicherung zur Altersvorsorge
Eine Kapitallebensversicherung ist ein in Deutschland sehr beliebtes Instrument zur Ansparung von Kapital bei gleichzeitiger Absicherung der Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versicherungsnehmers.
Eine Kapitallebensversicherung ist zunächst von einer klassischen Risikolebensversicherung zu unterscheiden. Bei einer klassischen Risikolebensversicherung wird alleine der Tod des Versicherungsnehmers versichert. Die in der Regel monatlichen Versicherungsbeiträge gelten also als Risikoprämie und werden nicht, auch nicht teilweise, angespart.
Die Laufzeit der Versicherung ist üblicherweise auf maximal das 60. Lebensjahr begrenzt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Alter, Gesundheitszustand und den Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers. Hierzu sind bei Versicherungsabschluss detaillierte Angaben zu machen, deren falsche Beantwortung zur fristlosen Kündigung des Vertrages oder der Nichtauszahlung der Versicherungssumme im Todesfall führen kann. Die Versicherungssumme wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Je höher sie ist, desto höher ist auch der Versicherungsbeitrag. Experten empfehlen als Versicherungssumme mindestens die doppelten Nettoeinnahmen des Haushaltes in einem Kalenderjahr.
Eine Kapitallebensversicherung kombiniert die oben genannte Risikolebensversicherung mit einem Sparplan. Dies bietet dem Versicherungsnehmer den zusätzlichen Vorteil, dass er nach Ablauf der Versicherung über zusätzliches, über die Jahre angespartes Kapital verfügt, das er zum Beispiel für seine Altersvorsorge nutzen kann.
Es gibt verschiedene Arten der Kapitallebensversicherung, die sich vor allem durch die Art der Anlage des Sparbeitrages unterscheiden. Dies kann zum Beispiel in Fonds investiert werden (fondsgebundene Kapitallebensversicherung) oder in klassische Anlagefelder wie den Rentenmarkt. Viele Kapitallebensversicherungen haben eine Mischanlage, die der Versicherungsnehmer mitunter teilweise durch Veränderung des gewünschten Anlagerisikos beeinflussen kann.
In den ersten Jahren ist der Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung durch die Abbezahlung der Versicherungsgebühren niedriger als das eingezahlte Kapital. In der Regel müssen für eine Kapitallebensversicherung daher mindestens zwölf Jahre lang regelmäßig Beiträge gezahlt werden, bevor sich die Geldanlage rentiert. Um in Genuss aller Gewinnbeteiligungen zu kommen, ist das vertragsgemäße Versicherungsende einzuhalten.
Bis zum Jahre 2003 waren die Erträge aus neu abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen weitestgehend steuerfrei. Dieses Privileg ist seitdem zwar entfallen, jedoch können Kapitallebensversicherungen teilweise im Rahmen der Riesterrente gefördert werden.
Wichtig für Versicherungsnehmer sind bei Vertragsabschluss Details wie eine flexible Abrufphase (senkt das Risiko von Kursschwankungen bei Aktien oder Fonds), eine Dynamik (Erhöhung der Leistungen ohne erneute Gesundheitsabfrage) oder auch das Zahlen bei Freitod (Selbstmord).
Ein Versicherungsvertrag für eine Kapitallebensversicherung kann bis zu zwei Wochen nach Zustellung des Vertrages beim Versicherungsnehmer von diesem kostenfrei widerrufen werden.
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