Die Rürup Rente

Zum 1.Januar 2005 wurde die Rürup Rente (auch als Basisrente bezeichnet) eingeführt. Die vom Ökonomen Bert Rürup eingeführte staatlich subventionierte Rürup Rente ist eine zusätzlich kapitalgedeckte private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Die so genannte private Leibrenten¬versicherung oder Basis Rente ist an die Bedingungen der gesetzlichen Renten¬versicherung geknüpft. Sie bildet die erste Schicht des 3-Schichten-Modells zur Altersvorsorge. Diese Rente wird nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt und muss ab da versteuert werden.

Da Freiberufler und Selbständige weder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, noch eine Riesterrente abschließen dürfen, ist die Rürup Rente eine sehr interessante Möglichkeit fürs Alter vorzusorgen. Des Weiteren profitieren Arbeitnehmer, die mit einer relativ hohen steuerlichen Belastung zu kämpfen haben.

Die Beiträge zu einer Basisrente werden steuerlich gefördert, indem sie als Sonderaus¬gaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Die Abzugsquote beträgt im Jahr 2007 - 64 Prozent von maximal 20.000 € an Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Jedes Jahr wird sie um 2 Prozent steigen, bis im Jahr 2025 eine Quote von 100 Prozent erreicht ist.

Die Rürup Rente kann nicht übertragbar werden. Sie ist nicht beliehen und kann auch nicht verschenkt werden. Es ist nicht möglich, die Rürup Rente vorzeitig zu kündigen und so das angesparte Kapital auf einmal ausgezahlt zu bekommen. d.h. es gibt kein Kapitalwahlrecht. Somit stellt der Gesetzgeber sicher, dass die eingezahlten Beiträge nur für die private Altersvorsorge verwendet werden. Wer möchte, kann aber bei Renteneintritt sich 30 Prozent vom ersparten Kapital auszahlen lassen.

Wenn der Betragszahler vor Rentenbeginn stirbt, verfallen sämtliche eingezahlten Beträge. Es kann eine Zusatzversicherung abschlossen werden, die im Todesfall des Beitragszahlers die Rente an den Erben auszahlt.

Die Rürup Rente ist sehr flexibel, je nachdem wie viel Geld gerade vorhanden ist, können jederzeit Sonderzahlungen und Beitragsänderungen vorgenommen werden. Des Weiteren ist es möglich, den Beitrag für längere Zeit auszusetzen. So lässt sich die Rürup Rente auf jede Lebenslage des Beitragszahlers anpassen.

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