Das Handelsregister
Das Handelsregister ist ein vom jeweiligen Amtsgericht geführtes Verzeichnis, in welchem Informationen über regional ansässige Unternehmen und Kaufleute die der Registerpflicht unterliegen gespeichert werden. Das Handelsregister erfüllt Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion gegenüber der Öffentlichkeit.
Das Register ist in zwei Abteilungen aufgeteilt, die Abteilung A für Einzel- und & Personengesellschaften sowie rechtlich wirtschaftliche Vereine. In der Abteilung B werden Kapitalgesellschaften geführt. So werden Eintragungen über Veränderungen innerhalb der Gesellschaften wie beispielsweise das Erteilen und Erlöschen von Prokura, die Namen und Geburtsdaten der vertretungsberechtigten Geschäftsführer sowie der Umfang der Vertretungsberechtigung, Änderungen hinsichtlich des Stammkapitals und der Rechtsform entsprechend dem Eintrittsdatum meist in der örtlichen Presse in Form des Printmediums oder auf dem jeweiligen Onlineportal kundgegeben. Ebenso werden Neugründungen und Umfirmierungen veröffentlicht.
Informationen aus dem Handelsregister über die jeweiligen Unternehmen können bei den zuständigen Amtsgerichten eingesehen und in Form von Registerauszügen jeweils käuflich erworben werden. Desweiteren besteht die Möglichkeit, einen Handelsregisterauszug online zu bestellen. Dies gilt jedoch nur für Veröffentlichungen, seit dem 01. Januar 2007 erfolgten, da hier das Handelsregister seit diesem Tag elektronisch geführt wird. Seither ist auch eine länderübergreifende Suche in den jeweiligen Registergerichten möglich und seit 2007 ist das Zentralhandelsregister nicht mehr Bestandteil des Bundesanzeigers.
Die Informationen, welche bereits veröffentlicht wurden, können online kostenfrei eingesehen werden. Möchte man einen Handelsregisterauszug bestellen, ist dies jedoch kostenpflichtig. Der relativ kleine Preis ist allerdings durchaus gerechtfertigt, wenn man bedenkt, wie viel Arbeit man sich erspart, wenn man die Informationen selbst alle einzeln heraussuchen muss. Der Service bietet sich also an, wenn man Informationen aus dem Handelsregister beispielsweise über einen potentiellen Geschäftspartner oder einen neuen Arbeitgeber sucht, aber es an Zeit oder Motivation fehlt, diese selbst heraus zu suchen. Wichtig zu beachten ist, dass Kleingewerbetreibende, d.h. Gewerbetreibende die keinen Betrieb im kaufmännischen Sinne führen, von der Registerpflicht entbunden sind. Hier sind somit keine Informationen im Handelsregister zu finden.
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