Wechsel des Girokontos

Der Wechsel des Girokontos zu einem anderen Anbieter erfolgt häufig aus dem Grund, weil man seinen Lebensmittelpunkt verändert oder weil die Konditionen eines anderen Geldinstituts besser sind. Im ersteren Fall wird oftmals innerhalb eines Systems gewechselt, so wird beispielsweise von der Filiale A zur Filiale B gewechselt, aber innerhalb der gleichen Bank. Solche Bankwechsel werden oftmals intern automatisch geändert, so dass der Aufwand des Geldtransfers von der Bank erledigt wird und die Umbuchungen automatisiert werden können. Ein Wechsel des Anbieters hingegen erfordert zunächst die Beschaffung von Vergleichsmaterialien, um den geeigneten Anbieter zu finden. Weitaus idealiter ist die Vorgehensweise, sich auch über das Internet schlau zu machen. So findet man auch Blogs und Foren, in denen rund um das Thema der onlinegeführten Girokonten diskutiert wird. Sicherlich kann man sich dort auch eine Empfehlung abholen, wo man das beste Girokonto bekommen kann. Nachdem dann die Entscheidung gefallen ist, beantragt man bei der neuen Bank ein Konto.

Nach der Antragstellung wartet man auf die Unterlagen und wenn das Konto letztendlich eröffnet ist, leitet man Zahlungseingänge und Abbuchungen auf das Konto um. Dabei kann man seine Kontoauszüge unter die Lupe nehmen und nacheinander abhaken, welche Eingänge berücksichtigt wurden. Danach verfährt man ebenso mit den abgehenden Zahlungen. Das ganze sollte geprüft werden und da kein Zeitdruck herrscht, sollte man dies in Ruhe tun, damit sich keine Fehler einschleichen. Besondere Aufmerksamkeit sollte allen Forderungen gelten, die nicht monatlich auftauchen und daher leicht übersehen werden könnten. Dazu zählen zum Beispiel Abbuchungen zu Kfz-Versicherungen oder Zeitungsabonnements. Daher sollte man die Kontoauszüge über einen längeren Zeitraum durchsehen. Es empfiehlt sich, den Zeitraum größer als ein Jahr zu wählen. Denn Fehlbuchungen aufgrund gesperrter oder aufgelöster Konten können Kosten verursachen, die dem (ehemaligen) Kontoinhaber (respektive Leistungsempfänger) in Rechnung gestellt werden können.

Nachdem sämtlich Einzahlungen und sämtliche eigene Verpflichtungen über das neu eröffnete Bankkonto laufen, prüft man nochmals, ob das alte Konto keine Kontobewegungen mehr aufweist. Abschließend wird das verbleibende Guthaben auf das neue Konto transferiert bzw. ausstehende Forderungen werden beglichen. Dies kann man bei der Kontokündigung auch automatisch vornehmen lassen. Danach kann das Konto aufgelöst, oder wie man auch sagt: gelöscht werden. Überwiegend gibt es bei der Kontenauflösung keine Fristen, gegebenenfalls könnten monatliche Kündigungsfristen vorhanden sein. Nachdem man sich hat am besten alles schriftlich bestätigen lassen, ist der Wechsel vollzogen.

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