Grundstücksversicherung
Die Grundstücksversicherung soll dem Versicherungsnehmer einen Schutz vor Risiken bieten, für welche er als Bauherr aufkommen muss, wenn auf seinem unbebauten Grundstück ein Unfall passiert und dadurch ein Besucher zu Schaden kommt. Wenn der Eigentümer des unbebauten Grundstücks keine Grundstücksversicherung besitzt und es zu einem solchen Schaden kommt, kann das eine finanzielle Katastrophe für den Grundstücksbesitzer bedeuten. Die Schadensersatzforderungen, die nach so einem Unfall auftreten können, besitzen die Möglichkeit den Grundbesitzer den Rand des finanziellen Ruins zu führen.
Auf jeden Fall sollte die Grundstücksversicherung abgeschlossen werden, wenn die Bauarbeiten nicht zeitnah beginnen und das Grundstück einige Zeit sogenannt brach liegt. Hat man ein Mehrfamilienhaus zu bauen, das komplett oder teilweise vermietet wird, muss man unbedingt, spätestens bei Fertigstellung, eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht beantragen. Schließlich hat man für das vermietete Gebäude eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht und da man nicht 24 Stunden am Tag auf das Grundstück und auf das Gebäude aufpassen kann, ist die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht für den Wohngebäudebesitzer eine absolute Pflichtversicherung.
Für die Zeit der Bauzeit sollte man eine Bauherrenhaftpflichtversicherung beantragen, denn diese Haftpflicht deckt die unvorhergesehenen Schäden, die während der Bauzeit auftreten können. Es kann zu enormen Schadensersatzforderungen während der Bauzeit kommen. Diese können aus unzureichenden Absperrungen, schlechte Beschilderungen, ungesicherte Baustellen resultieren. Die bekanntesten Beispiele sind Stürze auf der Baustelle oder herunterfallende Materialien. Die abgeschlossene Bauherrenhaftpflichtversicherung läuft während der gesamten Bauzeit, in der Regel jedoch maximal für 24 Monate. Je nach Versicherung kann die Versicherungsdauer verlängert werden. Die Bauherrenhaftpflicht wird durch einen Einmalbeitrag bezahlt. Auch hier gibt es bei den Gesellschaften große Beitragsunterschiede.
Diese Absicherungen sollten eine Pflicht für jeden Bauherrn sein, denn eine Schadensersatzforderung kann den Traum des Eigenheims schnell zerstören. Und da die Versicherungen auch Schutz vor unberechtigten Forderungen bietet, ist hier auch eine sogenannte „kleine“ Rechtsschutzversicherung enthalten. Eine günstige Grundstücksversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung findet man im Internet, in dem man in einem Vergleich die verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten berechnet.
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