Krankenhauszusatzversicherung bzw. stationäre Zusatzversicherung abschließen?

In Sachen Krankenhausleistungen sind gesetzlich Versicherte zwar in den letzten Jahren größtenteils von weiteren Leistungskürzungen verschont geblieben. Dennoch erhalten GKV-Mitglieder ohne private Krankenhauszusatzversicherung kaum eine Leistung durch ihre Kasse erstattet. Immerhin beinhaltet der gesetzliche Kassenschutz lediglich die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer. Die Behandlung durch einen Chefarzt ist den Mitgliedern (egal ob freiwillig oder pflichtversichert) grundsätzlich nur in schweren Notsituationen gestattet. Weiterhin müssen GKV Mitglieder derzeit bis zu 28 Tage pro Jahr für jeden Behandlungstag im Krankenhaus 10 Euro als gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung einkalkulieren.

An dieser Stelle stellt sich vor allem für Pflichtversicherte (unter bestimmten Einkommensgrenzen ist es Arbeitnehmern ausdrücklich untersagt in eine private Krankenvollversicherung zu wechseln) die Frage, ob der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung (im Versicherungsfachjargon ist hier auch die Rede von einer stationären Zusatzversicherung) lohnen könnte. Somit ließe sich die teure Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer direkt durch die stationäre Zusatzversicherung finanzieren. Darüber hinaus könnte dann auch eine privatärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden (durch einen Chefarzt oder seltenen Spezialisten teilweise sogar nach Wunsch).

Wer mit dem Gedanken spielt eine solche Zusatzversicherung abzuschließen, sollte aber auf einige Details achten. Preislich gesehen gibt es hier einige Anbieter, die mit sehr günstigen Tarifen in den Markt gehen. Aber gerade hier gibt es Tarife, die nicht unerhebliche Leistungskürzungen vornehmen. Achten Sie daher immer darauf, dass der Tarif Ihrer stationären Zusatzversicherung in jedem Fall die privatärztliche Behandlung mind. bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte beinhaltet. Je nach Tarif wird hier sogar darüber hinaus reguliert (in diesem Fall ist jedoch fast immer die vorherige Zusage beim jeweiligen Versicherer einzuholen). Wichtig ist aber auch, dass der Tarif keine Beschränkungen in der Auswahl des Krankenhauses vorsieht. So finden sich Tarifbedingungen in denen keine Mehrkosten übernommen werden, sollte der Versicherungsnehmer nicht das nächstgelegene Krankenhaus bevorzugen.

Obwohl viele Versicherer gerne mit der Unterbringung im Einbettzimmer werben, können auch Zweibettzimmertarife im Preisleistungsverhältnis sehr gut abschneiden. Wer im Beitrag sparen möchte, sollte also statt der freien Krankenhauswahl, eher auf das Einbettzimmer verzichten. Hier bieten manche Anbieter Tarife an, bei denen im Versicherungsfall immer noch das bessere Zimmere (Verlegung vom Zweibett- in das Einbettzimmer) gegen eine kleine fest vereinbarte tägliche Zuzahlung gewählt werden kann (z.B. 50 Euro pro Tag). Da sich eine Zuzahlung (ohne stationäre Zusatzversicherung) z.B. bei einer Herz OP schnell einmal auf einen vierstelligen Betrag belaufen kann, stellt auch eine privatärztliche Behandlung ein durchaus hohes Risiko dar. Von daher kann ein solcher Zweibetttarif immer noch durchaus lohnend sein.

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