Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur GKV

 

Nur wenige Kassenpatienten haben noch das Gefühl, als gesetzlich Versicherte/r gut und ausreichend behandelt zu werden. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können, egal ob freiwillig oder pflichtversichert, eine Krankenzusatzversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung abschließen. Dadurch haben sie die Möglichkeit, die gleichen Leistungen wie bei einer Privaten Krankenversicherung nutzen zu können, denn die ggf. entstehenden höheren Kosten werden von der Krankenzusatzversicherung getragen. Somit übernimmt die Private Krankenzusatzversicherung die Differenz zwischen gesetzlicher und erforderlicher gewünschter Leistung.

Beim Versicherungsantrag müssen jedoch die Angaben über den Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Wird aufgrund von Vorerkrankungen ein Zuschlag auf die Beitragsprämie erhoben oder der Antrag sogar abgelehnt, kann sich der Vergleich mit einem anderen Unternehmen lohnen, denn auch Versicherungen können Risiken unterschiedlich beurteilen. Die zu zahlenden Beiträge richten sich nach Geschlecht, Eintrittsalter, Gesundheitszustand sowie dem gewünschten Leistungsumfang.

Kommt es nach Vertragsabschluss zu einer Erkrankung, kann die Versicherung weder eine Beitragserhöhung vornehmen noch bestimmte Leistungen ausklammern.

Für Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit zum Abschluss einer Krankenzusatzversicherung nicht. Sie können lediglich einen Tarifwechsel vornehmen lassen oder zu einer anderen Versicherungsgesellschaft wechseln.

Wer als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse beispielsweise eine Zusatzversicherung für etwaige Klinikaufenthalte abschließt, kann seine höheren Ansprüche damit absichern. Dementsprechend sind günstige Zusatzversicherungen derzeit sehr gefragt. Da mit zunehmendem Alter und damit höherer Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung die Beiträge steigen, sollte man frühzeitig handeln. Zwar kann man auch ohne Zusatzversicherung Mehrkosten für eine bessere Unterbringung selbst tragen, jedoch ist es nicht möglich, lediglich bestimmte Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse zahlen zu lassen und ausgewählte andere selbst zu übernehmen.

Doch auch in anderen medizinischen Bereichen ist die private Absicherung interessanter denn je, und zwar besonders bei der zahnärztlichen Versorgung. Da der Gesetzgeber vom Versicherten zunehmend mehr Eigenleistung fordert, werden gerade hier sehr viele Zusatzversicherungen abgeschlossen. Allerdings sollten die Kosten einer Zahn-Zusatzversicherungen sorgfältig verglichen werden. Sie liegen, je nach Leistungsumfang, zwischen 10 und 50 Euro monatlich.

Übrigens können Zusatzversicherungen prinzipiell von der Steuer abgesetzt werden, und zwar als Vorsorgeaufwendungen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze als Sonderausgaben. Für Geburtsjahrgänge ab 01.01.1958 können die Beiträge für eine Pflegezusatzversicherung bis zu 184 Euro geltend gemacht werden.

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