Welche Auswirkungen hat das Gesundheitsreformgesetz auf die privaten Krankenversicherungen?
Insgesamt sind durch das Gesundheitsreformgesetz, welches am 01. April 2007 in Kraft getreten ist, die Rahmenbedingungen für die Private Krankenversicherung weiter verschlechtert worden. Der Staat hat durch die Vorschrift und Einführung eines Basistarifs und der Portabilität der Alterungsrückstellung in die Tarifautonomie der PKV eingegriffen und damit staatlichen Einfluss auf privatrechtliche Verträge ausgeübt.
Der neue Basistarif bedeutet die Aufnahmepflicht aller bislang nicht Versicherten, die früher einmal in der PKV versichert waren zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und zum maximalen durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV zu versichern. Eine Ablehnung wegen gesundheitlicher Vorerkrankungen ist nicht möglich. Bei Ehepaaren wird der Ehepartner zu 50% des Beitrags versichert. Auch dies entspricht nicht den Grundlagen der Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherungen, da diese risikogerecht nach Eintrittsalter, persönlichem Risiko beim Eintritt und pro Person ermittelt werden. Wenn die Beiträge vom Gesetzgeber auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzt sind, müssen die darüber hinausgehenden Kosten auf die gesamte Versichertengemeinschaft umgelegt werden, ebenso wie der halbe Beitrag von Ehepartnern. Denn die private Krankenversicherung arbeitet mit dem Kapitaldeckungsverfahren im Unterschied zum Umlageverfahren der GKV, was bei sinkenden Beitragszahlern zu einer Schieflage des Systems führt, wie man es in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits beobachten kann. Die gesetzlichen Krankenkassen haben immer noch die Möglichkeit, per Gesetz die Leistungen zu kürzen und die Zuzahlungen zu erhöhen, was die Privaten aufgrund des privatrechtlichen Vertrages nicht tun können. So sind die privaten Krankenversicherungen gezwungen wirtschaftlich zu arbeiten.
Auch die vorgeschriebene Portabilität der Alterungsrückstellung führt letztendlich zu Beitragserhöhungen, hinzu kommt noch, dass die Altersrückstellungen nur in Höhe des Basistarifs mitgenommen werden können. D.h. die Altersrückstellungen für die reguläre Vollversicherung mit Privatarzttarifen verbleiben weiterhin bei der alten PKV Versichertengemeinschaft. Auch die neuen Vollversicherungstarife ab 01.01.2009, die die Mitnahme der Altersrückstellungen von vornherein mit einkalkulieren, werden entsprechend höhere Beiträge aufweisen. Denn der Verbleib der Altersrückstellungen in der alten Versichertengemeinschaft beim Wechsel oder Abgang eines Versicherten war bislang eine wichtige kalkulatorische Größe für die PKV Tarife.
Weitere Artikel zum Thema private Krankenversicherung:
- Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur GKV
- PKV Tarif finden
- Private Krankenversicherung
- Beitragsberechnung der PKV
- Welche Auswirkungen hat das Gesundheitsreformgesetz auf die privaten Krankenversicherungen?
- Private Zahnzusatzversicherung im Onlinevergleich
Bewertung: Noch nicht bewertet - von 1 bis 5 (1 = sehr gut)